80 Prozent der Schweizer Bahnhöfe jetzt behindertengerecht: Ein Fortschritt für Inklusion
Ende 2023 endete die Frist zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) in Schweizer Bahnhöfen. Der aktuelle Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) zeigt beeindruckende Fortschritte: 1’089 von insgesamt 1’800 Stationen sind nun für Menschen mit Beeinträchtigungen autonom nutzbar. Damit profitieren 80 Prozent aller Reisenden von diesen Anpassungen.
Seit 2017 unterstützt das BAV die Bahnbetreiber mit dem «Umsetzungsprogramm BehiG» bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten. Obwohl das gesetzliche Ziel noch nicht vollständig erreicht wurde, arbeitet das BAV intensiv daran, Verzögerungen zu minimieren und die Umsetzung der notwendigen Bauprojekte sicherzustellen.
Die Zukunft sieht noch vielversprechender aus: Bis Ende 2027 sollen weitere 217 Bahnhöfe angepasst werden, was den Anteil der autonom reisenden Passagiere auf 87 Prozent erhöhen wird. Jedoch werden Anpassungen an 323 Bahnhöfen aufgrund verschiedener Herausforderungen erst später abgeschlossen sein. Bei rund 160 Stationen sind bauliche Anpassungen aufgrund geringer Passagierzahlen und unverhältnismässiger Kosten nicht vorgesehen. Hier sind die Bahnen verpflichtet, wenn nötig, Hilfestellung durch Personal zu bieten.
Die Verbesserung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen ist ein bedeutender Schritt für die Inklusion und Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Schweiz. Die kontinuierliche Anpassung und der Ausbau der Infrastruktur verdeutlichen das Engagement der Schweizer Regierung und des BAV für eine zugänglichere Zukunft.