Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof Hannover tritt am 1. Mai in Kraft

Die Deutsche Bahn führt gemeinsam mit der Hannover Region Grundstücksgesellschaft (HRG) und der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ein Alkoholkonsumverbot im und um den Hauptbahnhof Hannover ein. Das Verbot gilt ab Freitag, 1. Mai. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr erlaubt, alkoholische Getränke im Bahnhof sowie im direkten Umfeld zu konsumieren. Damit reagieren die Beteiligten auf Rückmeldungen von Reisenden und Besuchenden, die sich ein ruhigeres und sichereres Umfeld wünschen.

Das Verbot umfasst den gesamten Bahnhof einschliesslich aller Zuwegungen und Zuständigkeitsbereiche sowie alle Bahnsteige der DB und der ÜSTRA. Zu den Alkoholkonsumverbotszonen der HRG zählen das Parkhaus am Hauptbahnhof, der darunterliegende Kiss-&-Ride-Parkplatz, der Raschplatz sowie die gesamte Niki-de-Saint-Phalle-Promenade bis zum Kröpcke. Die ÜSTRA ergänzt mit der neuen Regelung das bereits bestehende Alkoholkonsumverbot auf allen ober- und unterirdischen Stadtbahn-Stationen.

Ausgenommen vom Verbot sind verschlossene alkoholische Getränke, etwa aus einem Einkauf, sowie der Konsum in den Lokalen innerhalb des Bahnhofs und entlang der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Sicherheits- und Ordnungsdienste informieren zunächst über die geänderte Hausordnung, Durchsagen, Aushänge und Piktogramme weisen an den Zugängen auf die neue Regelung hin. Bei Verstössen kann ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot.

Das Vorhaben ist Teil des DB-Sofortprogramms für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen, in dessen Rahmen an 35 stark frequentierten Bahnhöfen zusätzliche Sicherheitskräfte und an 30 grossen Bahnhöfen häufigere Reinigungsintervalle umgesetzt werden.

Quelle: https://www.deutschebahn.com