BAV führt neuen Wirtschaftlichkeitsschwellenwert im Regionalverkehr ein

Perron über der Worble Bahnhof Papiermühle Ittigen
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Das Bundesamt für Verkehr (BAV) plant im subventionierten regionalen Personenverkehr (RPV) einen zusätzlichen Schwellenwert zur minimalen Wirtschaftlichkeit. Die Massnahme soll den finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre begegnen.

Bereits heute gilt für ÖV-Linien ein minimaler Kostendeckungsgrad als Voraussetzung für Bundesabgeltungen. In dünnbesiedelten Randregionen liegt dieser für Buslinien bei 10 Prozent, in den übrigen Regionen bei 20 Prozent.

Neu soll für Bus- und Bahnangebote mit einem Takt dichter als der Halbstundentakt ein minimaler Kostendeckungsgrad von 30 Prozent gelten. Transportunternehmen und Kantone, die diesen Wert nicht erreichen, haben die Möglichkeit, das Angebot auf halbstündliche Verbindungen zu reduzieren – dann gilt weiterhin der bestehende Schwellenwert von 20 Prozent.

Die angepasste Richtlinie «Minimale Wirtschaftlichkeit im regionalen Personenverkehr» befindet sich bis 29. Mai 2026 in der Anhörung. Das Inkrafttreten ist für die Bestellperiode 2029/2030 vorgesehen.

Quelle: https://www.bav.admin.ch/