BAV prüft Barrierefreiheit an Bahnhöfen: Verhältnismässigkeit im Fokus
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat angekündigt, die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an rund 160 Bahnhöfen und Bahn-Haltestellen stichprobenartig zu prüfen. Die Bahnen haben in diesen Fällen aufgrund von Verhältnismässigkeitsgründen auf bauliche Anpassungen verzichtet. Dies ist zulässig, wenn das Passagieraufkommen im Verhältnis zu den Kosten sehr gering ist. Statt baulicher Massnahmen müssen jedoch alternative Hilfestellungen angeboten werden, insbesondere durch das Bahnpersonal vor Ort.
Für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit wurde ein spezielles Tool verwendet, das vom Verband öffentlicher Verkehr entwickelt und vom BAV sowie Behindertenorganisationen weiterentwickelt wurde. Die Bahnen mussten ihre Entscheidungen in Form von Factsheets dokumentieren, die nun beim BAV eingereicht wurden.
Das BAV plant, rund 20 Prozent dieser Factsheets vertieft zu prüfen. Dabei werden insbesondere Projekte mit hohem Passagieraufkommen, öV-Knotenpunkten und Bahnhöfen in der Nähe von Einrichtungen für Betroffene untersucht. Diese Prüfung erfolgt auch auf Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle, welche die Umsetzung des BehiG bereits bewertet hat.
Ziel dieser Überprüfungen ist es sicherzustellen, dass die Verhältnismässigkeitsprüfungen korrekt und einheitlich durchgeführt wurden und dass Personen mit eingeschränkter Mobilität bestmöglich unterstützt werden. So soll gewährleistet werden, dass der öffentliche Verkehr für alle zugänglich und nutzbar bleibt.