BAV übergibt mutmassliche Fälle von Subventionsbetrug an Gerichte
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat zwei Fälle von mutmasslichem Subventionsbetrug untersucht und die Ergebnisse zur Beurteilung an die Gerichte in den Kantonen St. Gallen und Bern weitergeleitet. Die Ermittlungen betreffen ehemalige Verantwortliche der Bus Ostschweiz sowie der BLS und decken Vorgänge ab, die sich vor etwa fünf bis zehn Jahren ereigneten.
Subventionsbetrug bei der Bus Ostschweiz
Ehemalige Verantwortliche der Bus Ostschweiz sollen abgeschriebene Busse an ein Tochterunternehmen verkauft und anschliessend zurückgemietet haben. Dieses Vorgehen diente dem Zweck, überhöhte Subventionen in Höhe von rund 5,5 Millionen Franken zu erwirken, davon 1,7 Millionen Franken vom Bund. Dabei wurde das Verbot von Überabschreibungen im regionalen Personenverkehr verletzt.
Unregelmässigkeiten bei der BLS
Die Untersuchung ergab, dass Verantwortliche der BLS dem Bund sowie beteiligten Kantonen zu niedrige Personenverkehrserlöse meldeten, insbesondere durch die Nichtanrechnung von Halbtax-Einnahmen im «Libero»-Tarifverbund. Dadurch wurden mutmasslich unrechtmässige Subventionen in Höhe von etwa 10 Millionen Franken erwirkt.
Konsequenzen und Rückforderungen
Aufgrund der Schwere der Vorwürfe hat das BAV die Fälle im Einvernehmen mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) an die kantonalen Gerichte übergeben. Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin. Zusätzlich wurden bei den Staatsanwaltschaften in Bern und St. Gallen Strafanzeigen eingereicht, da das BAV nicht berechtigt war, mögliche Schäden an den Kantonen zu untersuchen.
Bereits in den Jahren 2021 (BLS) und 2023 (Bus Ostschweiz) konnte eine Einigung zur Rückzahlung der unrechtmässig bezogenen Subventionen erzielt werden. Die betroffenen Summen wurden zurückerstattet.