BAV verschärft Vorschriften für sicheren Güterverkehr

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 11. September 2025 neue Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienengüterverkehr beschlossen. Hintergrund ist der Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zum Unfall im Gotthard-Basistunnel. Dieser zeigte Risiken für Radbrüche durch den Einsatz neuer Verbundstoffbremssohlen auf.

Eine der zentralen Neuerungen ist die Festlegung eines Mindestraddurchmessers: Güterwagenräder müssen künftig mindestens 864 Millimeter aufweisen. Damit verschärft die Schweiz den europäischen Standard von 860 Millimetern. Zusätzlich ordnet das BAV kürzere Wartungsintervalle an. Abhängig von Bremssohlentyp und Raddurchmesser müssen wagentechnische Untersuchungen nach 50 000 oder 200 000 Kilometern erfolgen. Diese beinhalten visuelle Prüfungen, Klangproben und die Kontrolle auf Überhitzungsschäden.

Neu ist auch ein verpflichtender Nachweis über die letzte wagentechnische Untersuchung, den Eisenbahnverkehrsunternehmen vor dem Einreihen eines Wagens überprüfen müssen. Fahrzeughalter sollen sich zudem selbstverpflichtend auf modernere Radsatztypen festlegen, die weniger anfällig für Schäden sind. Künftig sollen Räder mit Farbstreifen versehen werden, um eine mögliche Überhitzung sichtbar zu machen.

Auch das Betriebspersonal wird einbezogen: Lokführer:Innen werden angewiesen, ihr Fahrverhalten so anzupassen, dass Überhitzungen vermieden werden. Wo möglich, soll beim Abfahren eine Klangprobe erfolgen.

Die Umsetzung der Massnahmen beginnt sofort und muss bis spätestens Ende 2025 abgeschlossen sein. Betroffen sind alle Eisenbahnverkehrsunternehmen, die mit Güterzügen durch die Schweiz fahren, sowie Fahrzeughalter und Instandhaltungsfirmen mit Sitz in der Schweiz.

Quelle: Bundesamt für Verkehr (BAV), Medienmitteilung vom 11.09.2025