BehiG-Standbericht: 42 Prozent der Bushaltestellen nicht hindernisfrei nutzbar

Ende 2025 waren in der Schweiz 1’168 der rund 1’800 Bahnhöfe und Bahnhaltestellen für Menschen mit Beeinträchtigungen selbständig nutzbar, 36 mehr als im Vorjahr. Da zuerst die grösseren Bahnhöfe modernisiert wurden, profitieren 83 Prozent aller Reisenden von hindernisfreien Bahnhöfen. Das zeigt der neue Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV).
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hätten Bahnen und Strasseneigentümer ihre Bahnhöfe und Haltestellen bis Ende 2023 hindernisfrei umgestalten müssen, sofern der Aufwand verhältnismässig ist.
Bis Ende 2029 sollen 193 weitere Bahnhöfe folgen, womit der Anteil der profitierenden Fahrgäste auf mindestens 87 Prozent steigt. Bei verspäteten Projekten verlangt das BAV Überbrückungsmassnahmen. Für die Jahre 2025 bis 2028 stellt der Bund zusätzlich zur Grundfinanzierung 250 Millionen Franken bereit.
Erstmals erfasst der Bericht die rund 25’000 Bushaltestellen, für die Kantone, Städte und Gemeinden zuständig sind. Die Hälfte davon können Reisende mit eingeschränkter Mobilität spontan nutzen, teils ohne Hilfe, teils mit Unterstützung durch das Personal. 42 Prozent sind nicht nutzbar. Dort sind Ersatzmassnahmen zwingend, in der Regel ein Shuttle-Dienst der Transportunternehmen zur nächsten BehiG-konformen Haltestelle.
Laut einer Umfrage der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz sowie des Städte- und des Gemeindeverbands haben die Strasseneigentümer die Vorgaben in Planung und Prozessen verankert. Enge Platzverhältnisse, Hanglagen, Nutzungskonflikte, komplexe Verfahren und Einsprachen erschweren jedoch eine zeitnahe Umsetzung. Künftige Standberichte sollen zusätzlich Modelle guter Praxis dokumentieren.
