BLT hält an Bodycams fest und erhebt Beschwerde gegen EDÖB-Verfügung

Die BLT Baselland Transport AG setzt Bodycams weiterhin ein und erhebt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verfügung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Mit der Beschwerde tritt die aufschiebende Wirkung ein, die Anordnungen sind bis zum Verfahrensabschluss nicht vollstreckbar.

Die BLT führte die Bodycams ein, um Mitarbeitende und Fahrgäste in kritischen Situationen zu schützen. Ein externes Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Felix Uhlmann kommt zum Schluss, dass das geltende Recht Bodycams nicht ausdrücklich erwähnt, den Einsatz aber nach Wortlaut und Zweck der bestehenden Bestimmungen zulässt.

Die Bodycams kommen gezielt in bestimmten Situationen zum Einsatz, rund 90 Prozent davon an Haltestellen. Eine Übertragung oder Auswertung in Echtzeit gibt es nicht. Die Mitarbeitenden können gespeicherte Aufnahmen weder ansehen noch löschen, der Datenzugriff ist technisch beschränkt. Ein Angebot an den EDÖB, den Einsatz vor Ort kennenzulernen, nahm dieser nicht an.

Nach einem Vorfall im April 2026, bei dem Kontrolleure bedroht und angegriffen wurden, forderte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Aufnahmen an. Erstmals wurden damit BLT-Aufnahmen in einem Strafverfahren verwendet.

Der Bundesrat eröffnete am 26. August 2026 die Vernehmlassung zur ausdrücklichen Regelung von Bodycams im öV. Neben der Transportpolizei sollen auch Mitarbeitende im Fahr-, Kontroll- und Begleitdienst Bodycams tragen können.