Bund: Keine zusätzlichen Massnahmen für Fuss- und Veloverkehr in Agglomerationen

Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf, Projekte des Fuss- und Veloverkehrs im Agglomerationsverkehrsprogramm gezielt zu beschleunigen. Dies geht aus einem Bericht hervor, den er am 20. Juni 2025 als Antwort auf das Postulat von Ständerätin Marianne Maret verabschiedet hat.

Das Postulat verlangte eine Analyse der Ursachen für Verzögerungen solcher Projekte sowie Vorschläge zur Beschleunigung. Der Bericht identifiziert als Hauptgründe unter anderem fehlende Ressourcen, mangelnde Projektreife und komplexe Rahmenbedingungen in dicht besiedelten Gebieten.

Bereits seit der dritten Generation der Agglomerationsprogramme hat der Bund reagiert und verbindliche Fristen eingeführt. Projekte müssen innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters gestartet werden, ansonsten verfällt der Anspruch auf Bundesmittel. Die Verantwortung für Planung und Umsetzung liegt laut Bundesrat jedoch ausschliesslich bei den Trägerschaften vor Ort.

Im Rahmen der vierten Generation der Agglomerationsprogramme stellt der Bund rund 1,6 Milliarden Franken zur Verfügung. Die Mittel werden zu je rund dreissig Prozent auf Strassenverkehr, öffentlichen Verkehr sowie Fuss- und Veloverkehr verteilt. Weitere knapp zehn Prozent fliessen in Verkehrsdrehscheiben. Die Finanzierung erfolgt über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF).

Der Bundesrat erachtet damit die bestehenden Instrumente als ausreichend, um Projekte im Bereich des Langsamverkehrs angemessen zu fördern. Eine zusätzliche Intervention auf Bundesebene sei derzeit nicht angezeigt.