Bund stellt 16,4 Milliarden Franken für Betrieb und Erneuerung der Bahninfrastruktur bereit

Der Bundesrat hat beschlossen, in den Jahren 2025-2028 einen Zahlungsrahmen von 16,4 Milliarden Franken für die Bahninfrastruktur bereitzustellen. Diese Mittel sollen den Betrieb, die Erneuerung und den Unterhalt des Schienennetzes, der Bahnanlagen und der Bahnhöfe sichern. Im Vergleich zur laufenden Periode bedeutet dies eine Erhöhung um rund zwei Milliarden Franken.

Zusätzlich beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen wie Terminals oder Anschlussgleise. Diese Investitionen sollen den Güterverkehr auf der Schiene fördern und die Verlagerung des Verkehrs durch die Alpen unterstützen.

Die zusätzlichen Mittel ermöglichen nicht nur die Anpassung an die Teuerung, sondern bieten den Bahnen auch real mehr finanzielle Ressourcen. Dies ist besonders wichtig für die Umsetzung barrierefreier Projekte, die den Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern. Mit dem Zahlungsrahmen setzt der Bund klare Ziele für den Betrieb und die Erhaltung der Bahninfrastruktur. Die Bahnen sind aufgefordert, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, die Kapazitäten optimal zu nutzen und langfristig hohe Produktivität zu erzielen.

Der Zustand der Bahninfrastruktur wird als ausreichend bis gut beschrieben, trotz hoher Verkehrsbelastung. Die Finanzierung erfolgt vollständig aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes. Auch der Verpflichtungskredit für private Güterverkehrsanlagen wird durch zweckgebundene Mittel gedeckt.

Mit diesen Massnahmen unterstreicht der Bundesrat die Bedeutung einer modernen und leistungsfähigen Bahninfrastruktur für die Schweiz. Sie sichert nicht nur den Personenverkehr, sondern fördert auch den umweltfreundlichen Gütertransport.