Bundesbürgschaft für Autoverlade: Finanzierungserleichterung für nicht kostendeckende Strecken

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Der Bundesrat hat am 9. April 2025 beschlossen, subventionierten Autoverladen den Zugang zur Bundesbürgschaft zu ermöglichen. Damit unterstützt er eine Parlamentarische Initiative der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (Geschäft 23.477) und befürwortet entsprechende Anpassungen des Gesetzesrahmens.

Bislang können nur Unternehmen des regionalen Personenverkehrs (RPV), die Anspruch auf Abgeltungen haben, Bundesbürgschaften für die Finanzierung von Rollmaterial und Betriebsmitteln nutzen. Diese Bürgschaften ermöglichen tiefere Kreditkosten, was sich sowohl auf die Betriebskosten der Unternehmen als auch auf die Abgeltungen durch den Bund positiv auswirkt.

Neu soll diese Regelung auch auf Autoverlade ausgedehnt werden, sofern sie subventioniert werden. Die Voraussetzung gemäss Subventionsgesetz ist, dass der Bund als Besteller auftritt und Leistungen vergütet. Autoverlade, die eigenwirtschaftlich betrieben werden, bleiben von dieser Massnahme ausgeschlossen.

In der Schweiz bestehen vier Autoverlade:

  • Lötschberg und Vereina operieren derzeit kostendeckend.
  • Furka wird durch Bundesmittel unterstützt.
  • Simplon wird momentan vom Kanton Wallis finanziert, soll aber ab 2026 durch den Bund mitgetragen werden.

Die Gesetzesvorlage wird nun dem Parlament zur Beratung übergeben. Ziel ist es, den betroffenen Transportunternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern und gleichzeitig den Bundeshaushalt zu entlasten. Ansprechpartner für weitere Informationen ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).