Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Tempo 30 und Lärmschutz

Der Bundesrat hat am 3. September 2025 die Vernehmlassung zu Änderungen der Signalisationsverordnung (SSV) und der Lärmschutzverordnung (LSV) eröffnet. Grundlage ist die Motion Schilliger (21.4516), die strengere Regeln für Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen verlangt.
Neu muss bei Reduktionen auf Hauptverkehrsachsen nachgewiesen werden, dass dadurch kein unerwünschter Ausweichverkehr auf siedlungsorientierte Strassen entsteht. Zudem wird festgelegt, dass auf verkehrsorientierten Strassen bei Tempo 30 kein Rechtsvortritt gilt, jedoch Fussgängerstreifen angeordnet werden dürfen.
Aus Lärmschutzgründen sollen Temporeduktionen weiterhin möglich sein – allerdings nur vorübergehend, bis lärmarme Beläge eingebaut sind. Damit bleibt Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen in Ausnahmefällen zulässig. Für siedlungsorientierte Strassen gelten keine Änderungen: Seit 2023 kann dort Tempo 30 auch ohne Gutachten eingeführt werden, etwa zur Verbesserung der Lebensqualität.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 5. Dezember 2025.