Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu «Verkehr ’45»

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 das Vernehmlassungsverfahren zur Vorlage «Verkehr ’45» eröffnet. Diese bündelt den geplanten Ausbau von Schiene und Nationalstrasse bis 2045 in einer gemeinsamen Vorlage. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Oktober 2026.

Bei der Bahn sieht die Vorlage gestaffelte Ausbauschritte vor. Ab 2030 verbessert sich die Verbindung Biel – Genf. Ab 2035 werden der Viertelstundentakt zwischen Bern und Zürich sowie der Halbstundentakt auf den Strecken Basel – Zürich und Bern – Luzern eingeführt. Für 2045 sind strategische Netzelemente vorgesehen: darunter die Ligne directe Neuchâtel – La Chaux-de-Fonds, der Ausbau der Bahnhöfe Genf Cornavin und Basel SBB, der Zimmerberg-Basistunnel II, das vierte Gleis Zürich Stadelhofen, eine erste Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern sowie der Grimseltunnel. Das ursprünglich geplante Herzstück Basel wird nicht weiterverfolgt; gemeinsam mit den beiden Basel soll eine alternative Lösung erarbeitet werden. Voraussetzung für den Bahnausbau ist die Verlängerung des bis 2030 befristeten Mehrwertsteuerpromilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds (BIF), wofür eine Verfassungsänderung mit obligatorischem Referendum nötig ist. 68 bereits beschlossene kleinere und mittlere Ausbauprojekte im Umfang von rund 2.5 Milliarden Franken werden gestrichen.

Beim Nationalstrassennetz sind im Ausbauschritt 2027 zwei Projekte auf der A1 vorgesehen: der sechsspurige Ausbau zwischen Aarau-Ost und der Verzweigung Birrfeld sowie zwischen Perly und Bernex. 31 bisherige STEP-Projekte im Umfang von rund 16 Milliarden Franken werden nicht weiterverfolgt.

Im Bereich Agglomerationsverkehr plant der Bundesrat Bundesbeiträge für die 5. Generation des Programms Agglomerationsverkehr in Höhe von 1.68 Milliarden Franken aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) für Projekte in 40 Agglomerationen.

Quelle: admin.ch