Bundesrat genehmigt PNR-Abkommen mit der Europäischen Union

Der Bundesrat hat das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Übermittlung von Flugpassagierdaten (PNR) genehmigt. Das Abkommen regelt die Übermittlung von Flugpassagierdaten durch Luftverkehrsunternehmen aus der EU an die Schweiz, die Bearbeitung dieser Daten und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Stellen. Damit soll die Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität verstärkt werden.
Das Flugpassagierdatengesetz (FPG) wurde am 21. März 2025 vom Parlament verabschiedet und wird nach der im Juli ungenutzt abgelaufenen Referendumsfrist voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten. Um den gegenseitigen PNR-Datenaustausch mit der EU zu ermöglichen, beauftragte der Bundesrat am 1. November 2023 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit der Aushandlung eines entsprechenden Abkommens.
Das Abkommen gewährleistet einen hohen Schutz der PNR-Daten und definiert Datensicherheit, Massnahmen bei Sicherheitsverstössen, Protokollierungspflichten, Aufbewahrungsfristen und Informationspflichten gegenüber Flugpassagieren. Die Verhandlungen starteten am 21. März 2024 in Brüssel und wurden auf technischer Ebene am 20. Juni 2025 abgeschlossen. Die Paraphierung erfolgte am 7. Oktober 2025. Der Bundesrat und die EU-Kommission können das Abkommen unterzeichnen, sobald auch in der EU die entsprechenden internen Prozesse abgeschlossen sind – voraussichtlich im Frühling 2026. Die Inkraftsetzung sollte anfangs 2027 erfolgen.
Der Bundesrat beschloss zudem eine Teilinkraftsetzung des FPG, damit die Aufbauarbeiten für die Passenger Information Unit (PIU) beim Bund mit den Kantonen weitergefuehrt werden können.