Bundesrat zu öV ohne Smartphone: GA und Halbtax bleiben erhältlich

Nationalrätin Min Li Marti (SP) hat am 16. Juni 2026 die Interpellation «ÖV-Zugang ohne Smartphone und Datenspuren» eingereicht. Sie verweist darauf, dass Schalter geschlossen und Billettautomaten abgebaut werden, während bis zu ein Drittel der Bevölkerung über zu geringe Digitalkompetenzen verfügt. Betroffen seien auch Kinder ohne Smartphone sowie Personen, die ohne Preisgabe von Standort- und Nutzerdaten reisen wollen.

Der Bundesrat hält fest, dass der öffentliche Verkehr für alle zugänglich bleiben soll, unterstützt aber zugleich die Digitalisierung. Rund 75 Prozent aller Billette werden bereits digital bezogen, mit stark steigender Tendenz.

Die Tarifpflicht liegt gemäss Artikel 15 des Personenbeförderungsgesetzes bei den Transportunternehmen. Das Bundesamt für Verkehr achtet darauf, dass Reisende ohne Smartphone nicht unverhältnismässig benachteiligt werden. GA und Halbtaxabo sollen weiterhin ohne Smartphone erhältlich sein. Für Non-Digitals und anonym Reisende erarbeitet die Branche eine Lösung. Sparbillette gibt es schon heute nur digital.

Für künftige Tarifsysteme bleibt Artikel 54 Absatz 4 PBG massgebend, wonach Transportunternehmen zu vergleichbaren Bedingungen Verträge ohne Bearbeitung von Personendaten anbieten müssen. Über den Abbau von Billettautomaten entscheiden die Unternehmen selbst. Als Lösung nennt der Bundesrat die im Dezember 2025 eingeführte öV-Prepaid-Karte, die anonym, übertragbar und wiederaufladbar ist.