Bundesrat setzt bei Strassenlärm auf Lärmdisplays statt Lärmblitzer

Bild: Midjourney

Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 den Bericht des UVEK zu Instrumenten gegen übermässigen Fahrzeuglärm zur Kenntnis genommen. Der Bericht untersucht aus rechtlicher und technischer Sicht den Einsatz sogenannter Lärmblitzer und bewertet verschiedene Varianten zur Kontrolle vermeidbaren Strassenlärms.

Ziel des Bundesrats ist es, vermeidbaren Strassenlärm zu reduzieren. Bereits im Oktober 2024 wurden die Geräuschvorschriften angepasst und das UVEK beauftragt, vertiefte Abklärungen zu Lärmradaren vorzunehmen. Der nun vorliegende Bericht analysiert die technische Machbarkeit sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen unterschiedlicher Instrumente.

Als umsetzbare Massnahme empfiehlt der Bericht den Einsatz von Lärmdisplays. Dabei handelt es sich um Geräte mit integriertem Geräuschmesssystem und Anzeige, die am Strassenrand installiert werden. Sie liefern Fahrzeuglenkenden eine unmittelbare Rückmeldung zu den verursachten Geräuschemissionen, ohne Sanktionen auszulösen.

Andere geprüfte Varianten wurden verworfen. Geräuschmessungen im Strassenverkehr gelten als deutlich komplexer als Geschwindigkeitsmessungen. Faktoren wie Regen, nasse Fahrbahnen oder Umgebungsgeräusche beeinflussen die Messergebnisse erheblich. Aktuell verfügbare Systeme können unterschiedliche Geräuschquellen nicht eindeutig voneinander trennen.

Zusätzlich bestehen rechtliche Hürden. Die geltende Gesetzgebung sieht kein technisches Instrument im Fahrzeug vor, mit dem Fahrzeuglenkende eine Überschreitung eines definierten Geräuschgrenzwerts eindeutig feststellen könnten. Solche Grenzwerte sind zudem nicht gesetzlich festgelegt. Eine mit Geschwindigkeitskontrollen vergleichbare Vollzugslogik ist deshalb nicht möglich. Weitere untersuchte Varianten weisen gemäss Bericht ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, da jeder Einzelfall aufwendig geprüft werden müsste.

Der Bericht trägt den Titel «Rechtliche und technische Abklärungen zur Anwendung von Lärmblitzern» und wurde vom Bundesamt für Strassen ASTRA in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesstellen erarbeitet.