Bundesrat setzt sich für leistungsfähige NEAT-Zulaufstrecken ein

Rollende Landstrasse durch Spiez BE“ by JoachimKohlerBremen is licensed under CC BY-SA 4.0

Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist in den letzten zwei Jahren ins Stocken geraten. Der Bundesrat will dieser Entwicklung entgegentreten und sich insbesondere für moderne und gut ausgebaute Zulaufstrecken zu den Basistunnels der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) einsetzen. Das hält der Bundesrat im neusten Verlagerungsbericht fest, den er am 19. November 2025 verabschiedet hat.

Fünf Jahre nach der Inbetriebnahme kann das Potenzial der NEAT mit den Basistunnels durch Gotthard, Lötschberg und Ceneri noch nicht vollständig ausgeschöpft werden. Der Anteil der Bahn im Güterverkehr durch die Alpen lag per Ende 2024 bei 70.3 Prozent und damit um 2.6 Prozentpunkte tiefer als im Jahr 2022. Das Verlagerungsziel wird mit 960’000 alpenquerenden Lastwagenfahrten im Jahr 2024 weiterhin überschritten.

Derzeit wird die Verlagerung vor allem wegen den nördlichen Zulaufstrecken zur NEAT gebremst. Die Modernisierung kommt dort nur langsam voran. Die Infrastruktur verunmöglicht einen zuverlässigen Betrieb. Der Bund setzt sich deshalb für eine rasche Modernisierung der Bahninfrastruktur in den Nachbarländern ein. Bis 2028 sollen die deutsche Strecke Stuttgart-Singen und ihre schweizerische Verlängerung Schaffhausen-Oerlikon-Othmarsingen so ausgebaut werden, dass sie als Ausweichroute dienen. Mit Frankreich wurden Arbeiten gestartet, um die linksrheinische Strecke zu einer modernen Zulaufstrecke auszubauen. Auf der schweizerischen Seite werden zwei Tunnels bei Basel ausgebaut, die Hauptarbeiten sollen 2026 starten.

Die Einstellung der «Rollenden Landstrasse» per Mitte Dezember 2025 könnte eine Zunahme des Strassen-Transitverkehrs zur Folge haben. Dank zusätzlicher finanzieller Anreize soll ein möglichst grosser Anteil der bisherigen Rola-Verkehre in den unbegleiteten kombinierten Verkehr überführt werden. Der Bundesrat prüft zudem eine Fortsetzung der finanziellen Förderung des alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehrs, die derzeit auf Ende 2030 befristet ist.