Bundesrat stärkt den Schienengüterverkehr und die Güterschifffahrt

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Ab 1. Januar 2026 wird die finanzielle Unterstützung des Bundes für den Schienengüterverkehr im Inland und die Güterschifffahrt neu geregelt. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen verabschiedet. Mit der Totalrevision der Gütertransportverordnung (GüTV) konkretisiert der Bundesrat die vom Parlament im Frühling 2025 beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des Güterverkehrs per Bahn und Schiff.

Der Bund richtet den Betreibern von Anschlussgleisen und Verladeanlagen für den kombinierten Verkehr künftig Umschlags- und Verladebeiträge aus. Diese werden für jeden empfangenen oder versendeten beladenen Bahnwagen ausgerichtet und betragen pauschal 40 Franken. Insgesamt stehen dafür jährlich 50 Millionen Franken zur Verfügung. Pro Anschlussgleis hat der Bundesrat eine Obergrenze von jährlich 8’000 Wagen festgelegt. Die bisherige Rückerstattung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe für Lastwagenfahrten wird aufgehoben und in die Pauschalbeiträge integriert.

Eine wichtige Rolle für einen einfachen und wirtschaftlichen Schienengüterverkehr spielt die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK). Zur Ausrüstung von Bahnwagen und Lokomotiven wird der Bund Pauschalbeiträge pro Fahrzeug auszahlen – insgesamt bis zu 180 Millionen Franken. Der pauschale Investitionsbeitrag beträgt 8’000 Franken pro Wagen unabhängig vom Alter des Fahrzeugs.

Das revidierte Gütertransportgesetz sieht vor, den Wagenladungsverkehr innerhalb der Schweiz während einer befristeten Zeit finanziell zu fördern. Das Bundesamt für Verkehr führte im Sommer 2025 ein Offertverfahren durch. Nur SBB Cargo reichte eine Bewerbung ein. Bis Ende 2025 wird das BAV mit SBB Cargo eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 aushandeln.