Bundesrat stärkt Finanzierung ökologischer Projekte aus Strassenverkehrsfonds

Der Bundesrat erhöht ab 2026 die Beiträge aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) für Hochwasserschutz, Naturgefahrenprävention sowie Natur- und Landschaftsschutz um insgesamt 100 Millionen Franken pro Jahr. Die festen Beträge belaufen sich neu auf 102,5 Millionen Franken für den Hochwasserschutz, 28,7 Millionen für den Schutz vor Naturgefahren und 30,9 Millionen für Natur und Landschaft.

Zur Deckung dieser Mehrbelastung werden künftig Teile der Automobilsteuer flexibel zwischen dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und der SFSV aufgeteilt. Diese Umschichtung reduziert die Belastung der allgemeinen Bundeskasse und ist Teil des Entlastungspakets 2027.

Der NAF muss aufgrund dieser Massnahme mit rund 4 Prozent weniger Einnahmen pro Jahr rechnen. Diese werden durch eine striktere Priorisierung innerhalb des Projektportfolios kompensiert. Zugleich ist der Rückgang der Mineralölsteuer infolge der Dekarbonisierung ein zentrales Risiko für die langfristige Finanzierung.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, beauftragte der Bundesrat das UVEK und das EFD mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Ersatzabgabe auf Elektrofahrzeuge. Diese soll helfen, die Finanzierung von NAF, SFSV und Bundeshaushalt ab etwa 2030 nachhaltig zu sichern.