Bundesrat verabschiedet Objektblatt für Heliport Trogen
Der Bundesrat hat am 20. November 2024 neue Anpassungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), verabschiedet. Dabei wurden Vorgaben für Winterflugplätze, die militärische Mitbenutzung ziviler Flugplätze sowie ein neues Objektblatt für den Heliport Trogen konkretisiert.
Winterflugplätze und Umweltprüfung
Die Schweiz verfügt über vier Winterflugfelder und zwei Winterheliports, die saisonal und ohne feste Infrastruktur betrieben werden. Während das Winterflugfeld Schwarzsee bereits ein SIL-Objektblatt besitzt, werden die Auswirkungen des Betriebs auf Umwelt und Raumplanung für die übrigen Standorte wie St. Moritz und Lauberhorn geprüft. Bei geringen Konfliktpotenzialen kann auf ein Objektblatt verzichtet werden.
Militärische Mitbenutzung
Die Luftwaffe plant, zivile Flugplätze wie Buochs und Mollis jährlich an maximal zwei Tagen zu nutzen. Ziel ist die effiziente Nutzung bestehender Infrastrukturen, wobei die zivile Nutzung Vorrang behält.
Heliport Trogen: Einzigartig in Appenzell Ausserrhoden
Der Heliport Trogen erhält ein eigenes SIL-Objektblatt, das Rahmenbedingungen für Flugbetrieb und Infrastruktur vorgibt. Neben Arbeits- und Ausbildungsflügen wird auf mögliche Anpassungen der Flugrouten Rücksicht genommen, um das geplante Windenergiegebiet «Honegg» zu berücksichtigen. Der Kanton und die Gemeinden unterstützen diese Regelung.
Bedeutung des SIL-Objektblatts
Das SIL-Objektblatt konkretisiert die Vorgaben des übergeordneten Konzepts für einzelne Flugplätze. Es regelt Betrieb, Lärmbelastung, Hindernisbegrenzung, Natur- und Landschaftsschutz sowie die Erschliessung. Grundlage für die Erstellung ist ein koordinierter Prozess zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Betreibern.
Mit diesen Anpassungen strebt der Bundesrat eine Balance zwischen Luftverkehr, Umweltinteressen und regionalen Bedürfnissen an.