Bundesrat verlängert Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs

Der Bahnanteil im alpenquerenden Güterverkehr ist 2025 auf 68.6 Prozent gesunken. Damit hat die Schiene gegenüber der Strasse zum vierten Mal in Folge Marktanteile verloren. Als Hauptursachen nennt der Bundesrat die ungenügende Qualität und Zuverlässigkeit entlang der europäischen Nord-Süd-Achsen – insbesondere aufgrund von Bauarbeiten und Streckenunterbrüchen in Deutschland – sowie das angespannte wirtschaftliche Umfeld. Eine Trendumkehr wird nicht vor Ende des Jahrzehnts erwartet.

Um gegenzusteuern, hat der Bundesrat am 12. Juni 2026 eine Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) sowie einen Finanzierungsbeschluss in die Vernehmlassung geschickt. Konkret sollen die Betriebsbeiträge an den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) – den Transport von Sattelaufliegern und Containern ohne Begleitfahrzeug auf der Schiene – von 2030 auf 2035 verlängert werden. Bis 2029 wird zudem auf den ursprünglich vorgesehenen schrittweisen Abbau der Subventionen verzichtet. Ab 2030 erfolgt eine schrittweise Reduktion der Fördersumme.

Zwischen 2027 und 2030 plant der Bund jährliche Beiträge von 55 bis 59 Millionen Franken, ab 2030 durchschnittlich 50 Millionen Franken pro Jahr. Insgesamt belaufen sich die Betriebsabgeltungen für den Zeitraum 2027 bis 2035 auf 486 Millionen Franken, finanziert über die Mineralölsteuern. Mit dem Vorhaben erfüllt der Bundesrat zwei parlamentarische Motionen. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. August 2026.

Quelle: bav.admin.ch