Bundesrat verteidigt neue RPV-Kriterien für 2029/2030

Nationalrätin Brenda Tuosto (SP) hat eine Interpellation zur BAV-Konsultation über die Richtlinie zur minimalen Wirtschaftlichkeit im regionalen Personenverkehr (RPV) eingereicht. Sie kritisiert eine rückwirkende Verschärfung per 30. April 2026 sowie den Einbezug von Leistungen, die vollständig von Kantonen und Gemeinden finanziert werden, und bemängelt eine fehlende Unterscheidung zwischen Flachland- und Berggebieten.

In seiner Stellungnahme vom 19. August 2026 hält der Bundesrat fest, die Anpassung diene nicht der Kürzung von Bundesmitteln, sondern solle Unternehmen und Kantone zu einem wirtschaftlicheren Angebot anhalten. Der neue Schwellenwert betrifft nur Angebote über einem Halbstundentakt: Dort gilt künftig ein minimaler Kostendeckungsgrad von 30 Prozent als Voraussetzung für eine Mitfinanzierung durch den Bund.

Gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes liegt die Bestellung und Finanzierung des RPV bei Bund und Kantonen, nicht bei Gemeinden. Eine integrale Betrachtung aller bestellten Linien sei nötig, damit unwirtschaftliche Angebote nicht über eine Verschiebung der Finanzierung dennoch eine Bundesbeteiligung erhalten.

Der Bundesrat betont, es würden keine Vorgaben rückwirkend verschärft: Die Richtlinie greift erst ab dem Bestellverfahren 2029/2030. Rand- und Berggebiete seien kaum betroffen, da der neue Wert nur für dichte Fahrplanangebote gilt. Für Strecken im Stunden- oder Halbstundentakt bleiben die Kostendeckungsgrade von 10 respektive 20 Prozent unverändert.