Bundesrat will moderne Regeln für berufsmässigen Personentransport

Der Bundesrat will den berufsmässigen Personentransport mit Personenwagen vereinfachen. An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 hat er die entsprechende Vernehmlassung eröffnet, die bis 3. April 2026 dauert.
Bisher benötigen Berufsfahrer:Innen eine Bewilligung für berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) und müssen erhöhte medizinische Mindestanforderungen erfüllen. Fahrzeuge müssen mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet sein zur Überprüfung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten.
Der Bundesrat schlägt folgende Anpassungen vor: Berufsfahrer:Innen benötigen künftig keine BPT-Bewilligung mehr. Die medizinischen Voraussetzungen entsprechen jenen der Führerausweiskategorie B. Die Arbeits- und Ruhezeiten können mittels App erfasst werden, sodass Fahrzeuge keinen Fahrtschreiber mehr benötigen.
Mit den Anpassungen will der Bundesrat den berufsmässigen Personentransport den heutigen Gegebenheiten anpassen und die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hält der Bundesrat an den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten fest. Die Änderungen erfüllen mehrere vom Parlament überwiesene Motionen zu fairen Wettbewerbsbedingungen für Taxi-, Uber- und andere Fahrdienste.