FDV ersetzt Trambetriebsverordnung ab Juli 2025

Ab 1. Juli 2025 gelten für alle Trambetriebe in der Schweiz die Fahrdienstvorschriften (FDV). Die bisherige Trambetriebsverordnung (TBV) wird aufgehoben. Die Vereinheitlichung betrifft rund 30 Unternehmen mit Tram- oder Meterspurbetrieb im öffentlichen Raum.
Die bisherigen TBV-Regeln, die teilweise aus dem Jahr 1948 stammen, werden durch den neuen Anhang G der FDV ersetzt. Dieser enthält spezifische Vorgaben für Trambetriebe und stellt sicher, dass betriebliche Abläufe, Kommunikation und Sicherheitsanforderungen einheitlich geregelt sind.
Die Revision der FDV berücksichtigt die Besonderheiten des Trambetriebs, etwa den Mischverkehr mit dem Individualverkehr und den engen städtischen Raum. Veraltete Bestimmungen wurden gestrichen oder modernisiert. So entfällt etwa die Pflicht zur Nutzung von Morsezeichen bei Betriebsstörungen.
Die betroffenen Unternehmen wurden frühzeitig in den Revisionsprozess einbezogen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat unterstützende Dokumente sowie Schulungen zur Verfügung gestellt. Die rechtliche Grundlage wurde vom Bundesrat verabschiedet und im Bundesblatt veröffentlicht.
Mit der Integration in die FDV schafft das BAV ein kohärentes Regelwerk für den gesamten öffentlichen Verkehr. Die neuen Vorschriften treten schweizweit einheitlich in Kraft und sollen die Betriebssicherheit langfristig sichern.