Der Bundesrat verschärft Massnahmen gegen Verkehrslärm: Neue Regeln und Sanktionen
Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 beschlossen, die rechtlichen Grundlagen zur Reduzierung von übermässigem Verkehrslärm zu verstärken. Ziel ist es, unnötigen Lärm im Strassenverkehr, insbesondere durch überlaute Auspuffanlagen, effektiver zu sanktionieren. Die Verordnung wurde aktualisiert, um explizit den Lärm von Auspuffanlagen als vermeidbar zu definieren und härtere Strafen einzuführen.
Künftig wird es untersagt sein, vermeidbaren Lärm mit motorisierten Fahrzeugen zu verursachen. Zusätzlich wurden bestehende Bussenbeträge angepasst: Zum Beispiel wurde die Busse für das unnötige Laufenlassen des Motors von 60 auf 80 Franken erhöht. Dies ist Teil der Bemühungen, strikte Massnahmen gegen den übermässigen Lärm auf Schweizer Strassen zu ergreifen.
Ein Pilotprojekt mit dem Kanton Genf zur Erfassung lauter Fahrzeuge mittels sogenannter «Lärmblitzer» war erfolgreich. Solche Geräte können laute Fahrzeuge identifizieren, was in weiteren Projekten ausgeweitet werden soll. Allerdings gibt es Herausforderungen bei der landesweiten Einführung dieser Technologie, da unterschiedliche Anforderungen an Lärmgrenzwerte und technische Probleme noch geklärt werden müssen.
Der Bundesrat plant, die Machbarkeit der «Lärmblitzer» weiter zu untersuchen, bevor konkrete rechtliche Grundlagen dafür geschaffen werden. Diese Massnahmen sind Teil einer breiteren Strategie zur Bekämpfung von Lärmbelästigung und zur Verbesserung der Lebensqualität in der Schweiz.