Deutschland: kein Anspruch auf Weiterfahrt bei getrennten Tickets

Die deutsche Bundesnetzagentur hat neue Regeln für den Markteintritt neuer Fernzugbetreiber festgelegt. Der ökologische Verkehrsclub VCD nimmt dies zum Anlass, von der Bundesregierung eine Nachschärfung der Fahrgastrechte zu fordern. Diese seien bei Reisen mit mehreren Fernzugbetreibern lückenhaft.
Nach geltender Rechtslage haben Fahrgäste keinen Anspruch auf eine kostenlose Weiterfahrt, wenn sie etwa mit einem verspäteten ICE der Deutschen Bahn den Anschluss an einen Flixtrain verpassen. Der VCD fordert deshalb, dass Tickets für eine zusammenhängende Bahnreise künftig auch dann als durchgehende Fahrkarten gelten, wenn beim Umsteigen der Anbieter wechselt.
Eine solche Regelung sei angezeigt, bis die Deutsche Bahn, Flixtrain und bald auch weitere Anbieter wie Italo selbst durchgehende Tickets anbieten. Der VCD erneuert damit eine Forderung, die er bereits in der Debatte um die Europäische Fahrgastrechteverordnung erhoben hatte.
Nach Auffassung des Verbands darf die Bundesregierung bei den Fahrgastrechten über die derzeitigen europäischen Vorgaben hinausgehen. Sie müsse jetzt handeln, damit Bahnreisen auch mit mehreren Fernzuganbietern attraktiv bleiben.
