Deutschland stockt Förderung des Einzelwagenverkehrs um 84 Millionen Euro auf

Das deutsche Bundesverkehrsministerium hat die Förderrichtlinie für den Einzelwagenverkehr gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium um bis zu 84 Mio. Euro verstärkt. Damit stehen im Jahr 2026 insgesamt bis zu 384 Mio. Euro an Fördermitteln für den Einzelwagenverkehr zur Verfügung. Die Aufstockung wird über sogenannte Ausgabenreste finanziert, also über bereits bewilligte, aber noch nicht abgeflossene Haushaltsmittel.

Mit der Massnahme entlastet die Bundesregierung die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Einzelwagenverkehr finanziell. Ziel ist es, den Einzelwagenverkehr in der Fläche zu sichern und zusätzliche Verlagerungen von Verkehren auf die Schiene anzustossen. Die Förderrichtlinie ist wettbewerbsorientiert gestaltet und steht Unternehmen des Schienengüterverkehrs sowohl auf dem bundeseigenen als auch auf dem nicht bundeseigenen Schienennetz offen.

Der Einzelwagenverkehr ermöglicht Gütertransporte auf der Schiene auch für kleinere Mengen und bindet Unternehmen flächendeckend an das Schienennetz an. Gleichzeitig ist er betrieblich aufwändig und kostenintensiv.

Der Anteil des Einzelwagenverkehrs am Schienengüterverkehr in Deutschland liegt bei rund 18 Prozent. Bedient werden über 2’000 Güterverkehrsstellen. Besondere Bedeutung hat das System für die Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie. Das Bundesverkehrsministerium will die weiteren Umsetzungsschritte nun zügig angehen, damit die zusätzlichen Mittel am Markt ankommen.