Flughafen Zürich erhöht Lärmzuschläge für Nachtflüge ab 2027

Neue Lärmgebühren zur Reduktion verspäteter Abflüge
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die vom Flughafen Zürich beantragten Anpassungen der Lärmgebühren bewilligt. Ziel ist die Reduktion von Nachtlärm und die Förderung leiserer Flugzeugtypen. Die neuen Tarife gelten spätestens ab dem 1. Januar 2027.
Zentraler Bestandteil der Neuerung ist eine differenzierte Erhöhung der Lärmzuschläge in den Tagesrand- und Nachtstunden. Zwischen 23.00 und 23.15 Uhr steigt der Zuschlag für lautere Langstreckenflugzeuge von bisher 3000 auf 4000 Franken. Nach 23.15 Uhr erhöht sich dieser weiter auf 5000 Franken. Der Flughafen verfolgt damit das Ziel, verspätete Starts zu vermeiden und Investitionen in leisere Flugzeugmodelle zu fördern.
Ergänzend werden die bestehenden Lärmklassen neu strukturiert und die Zuschläge für den Tagbetrieb punktuell angepasst. Die Massnahmen sind Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmsanierung des Flughafens Zürich im Nachtbetrieb.
Parallel zu den Lärmgebühren werden ab April 2025 auch die übrigen Flughafengebühren – etwa Lande- und Passagiergebühren – in einem separaten Verfahren zwischen der Flughafen Zürich AG und den Nutzenden verhandelt. Die Lärmzuschläge wurden jedoch unabhängig davon bereits per Verfügung festgelegt.
Die Anpassungen basieren auf dem aktuell überarbeiteten Objektblatt Zürich im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Dieses definiert den zulässigen Betrieb und die Lärmbelastung des Flughafens verbindlich. Der nun umgesetzte erste Schritt der Zuschlagserhöhung wird voraussichtlich bis 2033 um eine weitere Erhöhung ergänzt.