Frauenfeld: SUST-Bericht zu tödlichem Rangierunfall in der Zuckerfabrik

Am 20. September 2025 wurde im Anschlussgleis der Schweizer Zucker AG in Frauenfeld (TG) ein Rangierer beim Entkuppeln zwischen zwei Güterwagen eingeklemmt und tödlich verletzt. Nun liegt der Abschlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST vor.
Als Ursache nennt die SUST, dass der Rangierer nach dem Abkuppeln in aufrechter Haltung zwischen die Puffer der nicht stillstehenden Wagen trat. Der Abstand betrug weniger als einen halben Meter, was den Vorgaben der FDV widerspricht. Beigetragen hat die Rangierkupplung der Rangierlokomotive: Ihre Feder und die Puffer entspannten sich nach dem Andrücken und lösten einen Rückstoss der zwei ungebremsten Wagen aus.
Der Rangierer war von der Müller Gleisbau AG für die Zuckerrübenkampagne ausgeliehen und seit sieben Tagen im Einsatz. Ausgebildet war er nach VTE Art. 10b ohne Anhängelast, also für Fahrten ohne angehängte Fahrzeuge. Bis dahin war er ausschliesslich mit einem schienengebundenen Böschungsmäher unterwegs. In der Kompetenzmatrix seiner Arbeitgeberin war er fälschlicherweise mit Anhängelast geführt. Die Überwachung durch Auftragnehmerin und Auftraggeberin bewertet die SUST als unzureichend.
Die SUST spricht drei Sicherheitshinweise aus. Auf Sicherheitsempfehlungen verzichtet sie, da die getroffenen Massnahmen die systemischen Defizite abdecken. Beide Unternehmen setzen für den Rangierdienst in der Zuckerfabrik neu mindestens eine Ausbildung nach VTE Art. 10a voraus und führen eine regelmässige Überwachung durch.
