Interpellation im Nationalrat: BAV-Richtlinie zur Wirtschaftlichkeit im RPV

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 30. April 2026 eine Anhörung zu einer neuen Richtlinie zur minimalen Wirtschaftlichkeit im regionalen Personenverkehr (RPV) durchgeführt. Die Richtlinie sieht vor, dass Bus- und Bahnlinien mit mehr als 36 täglichen Kurspaaren künftig einen Kostendeckungsgrad von mindestens 30 Prozent erreichen müssen. Wird dieser Wert über mehrere Fahrplanperioden nicht erreicht, kann der Bund seine Mitfinanzierung der betreffenden Linie einstellen. Die Einführung ist für 2029 geplant.

Nationalrätin Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne Schweiz) hat am 10. Juni 2026 eine Interpellation eingereicht, in der sie die Rechtsgrundlage und das Vorgehen des BAV hinterfragt. Laut den Erläuterungen des BAV geht die Massnahme auf das Entlastungspaket 27 (EP27) zurück – obwohl das Parlament die entsprechenden Budgetkürzungen sowohl beim RPV-Verpflichtungskredit als auch im Rahmen der EP27-Beratung abgelehnt hat.

Klopfenstein Broggini fragt den Bundesrat unter anderem, auf welcher Rechtsgrundlage das BAV die Bedingungen für die Bundesbeteiligung am RPV per Richtlinie ändern kann, weshalb keine formelle Vernehmlassung durchgeführt wurde, wie viele Linien heute vom neuen Schwellenwert betroffen wären und ob die Auswirkungen auf die Verkehrsverlagerung, die CO2-Reduktion und den territorialen Zusammenhalt geprüft wurden. Die Interpellation ist zur Behandlung im Nationalrat vorgesehen.