Keine Einschränkungen beim Transport von akkubetriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr

Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern empfiehlt der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) der Schweiz keine Einschränkungen für das Mitführen von akkubetriebenen Fahrzeugen wie E-Bikes oder E-Trottinetts in Zügen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Empfehlung basiert auf einer Risikobeurteilung der SBB, die das Potenzial von Akkubränden untersucht hat.

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Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass die Risiken von Akkumulatorbränden durch geeignete Sicherheitsmassnahmen als beherrschbar und tolerierbar eingestuft werden können. Dies bedeutet, dass unter der Einhaltung gewisser Sicherheitsvorkehrungen keine grösseren Gefährdungen für Passagiere bestehen. Die VöV-Kommission für Bahnproduktion im Personenverkehr hat daher entschieden, die bisherige Praxis beizubehalten und keine Einschränkungen für die Mitnahme von akkubetriebenen Geräten zu erlassen. Dazu gehören neben E-Bikes und E-Trottinetts auch kleinere Geräte wie Laptops oder Handys.

Diese Entscheidung fördert eine kundenfreundliche Handhabung und unterstützt die Flexibilität von Fahrgästen, die vermehrt auf elektrische Fahrzeuge im Alltag setzen.

Durch diese einheitliche Regelung wird das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Schweiz für Nutzer von E-Fahrzeugen weiterhin komfortabel und unbürokratisch bleiben.