Klärung der Frage der Rosinenpickerei im Bahnverkehr

Eine Frage zur möglichen Rosinenpickerei privater Anbieter im Bahnverkehr hat im Parlament Klärung durch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erfordert. Die schriftliche Beantwortung der Frage 25.8126 im Nationalrat stellt klar: Das Abkommen im EU-Rahmenvertrag bezieht sich ausschliesslich auf die Marktöffnung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs und nicht auf den nationalen Verkehr. Eine Öffnung des nationalen Personenverkehrs stand nie zur Diskussion. Ein ausländisches Eisenbahnverkehrsunternehmen wird somit auch in Zukunft keine ausschliesslich Schweiz-internen Personenbeförderungen durchführen können.
EU-Bahnunternehmen können internationale Verbindungen in die Schweiz nur dann anbieten, wenn für den Schweizer Streckenteil entsprechende Kapazitäten, sogenannte Trassen, zur Verfügung stehen. Der nationale Taktverkehr der Personenzüge, der nach einem Taktfahrplan organisiert ist, sowie der nationale Güterverkehr haben Vorrang. Ihre Trassen sind dadurch abgesichert. Zusätzlich ist vorgeschrieben, dass der Hauptzweck der Beförderung im grenzüberschreitenden Transport liegen muss.
Die Frage von Nationalrätin Nadja Umbricht Pieren wurde am 08.12.2025 eingereicht und am 15.12.2025 beantwortet. Sie fragte nach Instrumenten, die verhindern, dass sich private Anbieter ausschliesslich die lukrativen Strecken herausgreifen und die SBB auf unrentablen Erschliessungslinien sitzen bleibt. Die Antwort des UVEK bestätigt, dass der nationale Verkehr von der Marktöffnung ausgenommen ist.