Kooperation mit Europäischer Eisenbahnagentur ERA bis Ende 2027 verlängert

Die Übergangslösung zur Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) wird bis Ende 2027 verlängert. Dieser Entscheid wurde am 9. Dezember 2025 in Brüssel an der Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU getroffen. Die Kooperation wurde bisher jeweils um ein Jahr verlängert. Aufgrund von Fortschritten beim neuen Vertragspaket Schweiz-EU, den sogenannten Bilateralen III, konnte die Verlängerung ab 2026 um zwei Jahre erfolgen.
Seit 2019 ist die ERA in der EU für die gemeinsame Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Die ebenfalls 2019 eingeführte Kooperation mit der ERA senkt den administrativen Aufwand für schweizerische Unternehmen im Zulassungsverfahren für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr.
An der Sitzung erläuterte die Schweizer Delegation zudem Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Schienengüterverkehr, welche das Bundesamt für Verkehr (BAV) nach dem Unfall im Gotthard-Basistunnel ergriffen hat. Die Schweiz strebt weiterhin eine Lösung auf gesamteuropäischer Ebene an, die möglichst breit in der Branche abgestützt ist.
Unter Leitung von BAV-Direktorin Christa Hostettler orientierte die Delegation die EU auch über kürzlich ergriffene Massnahmen zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene. Dabei wurde auf die Wichtigkeit gut ausgebauter Zulaufstrecken zur Neuen Eisenbahn-Alpen-Transversale (NEAT) hingewiesen.
Abschliessend wurde Anhang 1 des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU in Brüssel mit zwei neuen Rechtsakten aktualisiert. Damit wird die Gleichwertigkeit der Schweizer Regelungen in den jeweiligen Bereichen mit jenen der EU anerkannt.