Koordination von Flugzeitfenstern wird verbessert

Bern, 19.09.2025 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September die revidierte Verordnung über die Flugplanvermittlung und die Koordination von Flugzeitfenstern (Slots) verabschiedet. Ziel ist ein effizienterer und stabilerer Flugbetrieb an den Landesflughäfen.
Die neuen Bestimmungen präzisieren die seit Jahren geltende Praxis bei der Vergabe von Slots und berücksichtigen stärker die örtlichen Gegebenheiten. Genf und Zürich erhalten künftig die Möglichkeit, in aussergewöhnlichen Situationen wie Streiks oder wetterbedingten Einschränkungen (z. B. Bise oder Schneefall) kurzfristig die Zahl der Slots zu reduzieren, um den Betrieb geordnet aufrechtzuerhalten.
Zudem werden die Regeln für Änderungen und Annullierungen von Slots sowie gegen missbräuchliche Mehrfachbuchungen verschärft. Damit soll die Verfügbarkeit besser gesichert und der faire Zugang zu den Flughafenkapazitäten gewährleistet werden.
Die Schweiz wendet seit 2002 im Rahmen des Luftverkehrsabkommens mit der EU die europäischen Slot-Vorschriften an. Für die Zuweisung und Koordination der Flugzeitfenster ist weiterhin die Stiftung Slot Coordination Switzerland (SCS) verantwortlich. Sie überwacht auch die Einhaltung der erteilten Slots.
Die revidierte Slotverordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft und betrifft den kommerziellen wie auch den privaten Zivilluftverkehr an den Landesflughäfen Genf und Zürich.
Quelle: Bundesrat, Medienmitteilung vom 19.09.2025