Kostenlose Fahrradmitnahme in der Berliner U-Bahn für Menschen mit Behinderung

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Ab sofort dürfen Fahrgäste mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) ihr Fahrrad kostenlos in allen U-Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mitnehmen. Die Regelung, die in Kürze formell in Kraft tritt, wird von der BVG bereits jetzt aus Kulanz angewendet.

Die Vereinheitlichung mit den Regelungen der S-Bahn und des Regionalverkehrs stellt eine administrative Erleichterung dar: Bislang galten teils unterschiedliche Bestimmungen für verschiedene Verkehrsträger im Berliner Schienennetz. Die neue Praxis schafft Klarheit und fördert barrierefreies Reisen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.

Die kostenfreie Fahrradmitnahme erlaubt Betroffenen mehr Flexibilität, insbesondere bei Wegen, die teilweise mit dem Rad zurückgelegt werden müssen. In Verbindung mit stufenfrei zugänglichen Bahnhöfen und entsprechenden Fahrzeugen stärkt sie die selbstbestimmte Mobilität im städtischen Raum.

Mit der frühzeitigen Umsetzung der Regelung unterstreicht die BVG ihre Bereitschaft, sozialverträgliche Mobilitätslösungen ohne unnötige bürokratische Hürden anzubieten. Die neue Praxis entspricht zudem den Leitlinien zur inklusiven Mobilität, wie sie im Nahverkehrsplan Berlin festgeschrieben sind.