KVB prüft bar- und papierloses Ticketing mit Validatoren ab 2026

KVB Stadtbahnwagen Typ B, Barbarossaplatz, Köln“ by bindonlane is licensed under CC BY-NC 2.0

Laut Vorinformation im EU-Amtsblatt (TED) führt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG eine Markterkundung zum Ersatz der mobilen Fahrausweisautomaten durch Validatoren durch. Ziel ist ein papier- und bargeldloses System auf Basis kontaktloser EMV-Transaktionen, eingebettet in ein ABT/IDBT-fähiges Hintergrundsystem.

Vorgesehen sind ein konfigurierbares Ticketsortiment am Gerät sowie Check-In/Check-Out mit Bestpreis-Berechnung. Fahrtberechtigungen werden als verschlüsselte Token in einem Cloud-Backoffice verwaltet. Anbieter und Cloud benötigen eine ISO-27001-Zertifizierung; der Betrieb unterliegt der DSGVO. Kund:Innen sollen ihre Berechtigungen über ein Web-Portal im Corporate Design der KVB einsehen und verwalten können; Schnittstellen zu einem zentralen KVB-Kundenkonto sind vorgesehen.

Akzeptiert werden alle dem EMV-Standard entsprechenden physischen und virtuellen Zahlungsmittel (z. B. Kredit- und Debitkarten, Apple Pay, Google Pay). Zusätzlich ist eine Closed-Loop-Guthabenkarte vorgesehen. Schnittstellen zu Zahlungsdienstleistern müssen unterstützt werden. Die Kontrolle der Fahrtberechtigungen soll mindestens NRW-weit funktionieren, auch offline; Sperrlisten werden regelmässig verarbeitet. Vorgaben und Entwicklungen von VDV-KA und (((eTiCore sind zu berücksichtigen.

Das Backoffice soll u. a. Ticketing-Backoffice mit Payment-Gateway, Geräteverwaltung, Schlüsselverwaltung, Kundenverwaltung, Enterprise-Asset-Management und Störmeldeschnittstelle enthalten. Abrechnungsdaten müssen in das Vertriebsabrechnungssystem PATRIS (LHIND) integrierbar sein.

Vergabeverfahren sind ab 2026 geplant. Für die Markterkundung (online) werden bis 23.09.2025, 10:00 Uhr, Interessenbekundungen mit zwei europäischen Referenzen der letzten fünf Jahre erwartet, davon mindestens eine auf EMV-basierter ABT/IDBT-Implementierung. Die Teilnahme ist keine Voraussetzung für spätere Vergaben.

Quelle: TED-Vorinformation 585795-2025, OJ S 171/2025, 08.09.2025. (ted.europa.eu)