Lausanne: Bundesrat unterstützt Empfehlungen zum Bahnhofsprojekt

Der Ausbau des Bahnhofs Lausanne zählt zu den zentralen Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs in der Westschweiz. Bereits 2013 im Rahmen des Programms «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB)» beschlossen, soll das Projekt den wachsenden Passagierzahlen gerecht werden. Die Umsetzung liegt bei der SBB, während das Bundesamt für Verkehr (BAV) die planerische Genehmigung sowie die Aufsicht verantwortet.
Am 23. Januar 2025 veröffentlichte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) ihren Bericht über die Projektführung in der Phase des Plangenehmigungsverfahrens. Der Bundesrat hat am 16. April 2025 zu den vier darin enthaltenen Empfehlungen Stellung genommen.
Erstens befürwortet er die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen BAV und SBB. Eine hochrangige Plattform für den Austausch – unter Einbezug von UVEK, Kanton Waadt, Stadt Lausanne und SBB – dient der frühzeitigen Konflikterkennung.
Zweitens betont der Bundesrat die Bedeutung eines konsequent angewandten Qualitätsmanagements innerhalb der SBB. Sicherheitstechnische Prüfungen (SIOP) werden systematisch eingeplant, ergänzend führt das BAV gezielte Audits durch.
Drittens verfolgt der Bundesrat die Digitalisierung des Plangenehmigungsverfahrens weiter. Bereits heute läuft der gesamte Verfahrensverlauf elektronisch. Zugleich wird die Integration von Building Information Modeling (BIM) vorbereitet, wobei rechtliche und technische Fragen derzeit geprüft werden.
Viertens unterstreicht der Bundesrat das politische und betriebliche Monitoring durch das UVEK. Ressourcen im BAV werden gezielt priorisiert, um die fristgerechte Fortsetzung der Arbeiten zu ermöglichen.
Die Stellungnahme zeigt, dass die Bundesverwaltung die Empfehlungen der GPK-N grösstenteils bereits umsetzt. Das Projekt Lausanne bleibt damit ein Prüfstein für Effizienz und Steuerung grosser Bahninfrastrukturvorhaben.