Liechtenstein schafft Rechtsgrundlage für automatisiertes Fahren

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Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 3. Februar 2026 einen Bericht und Antrag zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes verabschiedet. Kernpunkt ist die rechtliche Regelung des automatisierten Fahrens.

Da Liechtenstein sein Strassenverkehrsrecht aus der Schweiz übernimmt, werden auch die entsprechenden Anpassungen des schweizerischen Rechts adaptiert. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass die Regierung künftig Regelungen zum automatisierten Fahren auf Verordnungsstufe erlassen kann.

Automatisierte Fahrzeuge werden in verschiedene Stufen eingeteilt (Stufe 0 bis 5). Je nach Automatisierungsgrad soll festgelegt werden, inwieweit Fahrzeuglenker:innen von Kontrollpflichten entbunden werden. Für führerlose Fahrzeuge der Stufe 4 soll definiert werden, unter welchen Bedingungen sie auf festgelegten Strecken zugelassen werden können. Zudem erhält die Regierung die Kompetenz, befristete Versuche mit automatisierten Fahrzeugen zu bewilligen.

Die Revision schreibt vor, dass automatisierte Fahrzeuge künftig mit einem Fahrmodusspeicher ausgerüstet sein müssen. Für die Aufzeichnung von Fahrzeit, Geschwindigkeit und weiteren Parametern sollen auch elektronische Programme auf mobilen Geräten erlaubt werden.

Weitere Änderungen betreffen die jederzeit mögliche Anpassung des zugelassenen Gesamtgewichts von Fahrzeugen, eine generelle Bewilligungspflicht für Rundstreckenrennen sowie Strafmilderungen bei Verkehrsregelverletzungen durch Einsatzfahrzeuge auf dringlichen Dienstfahrten.​​​​​​​​​​​​​​​​