LITRA stützt 486 Millionen Franken für alpenquerenden Güterverkehr

Die LITRA unterstützt in ihrer Stellungnahme an UVEK-Vorsteher Albert Rösti die Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG). Die Fortführung der Betriebsabgeltungen für den alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) über 2030 hinaus und die Anpassung von Artikel 8 GVVG hält sie für notwendig.

Die Lage sei ernst: Seit 2021 nimmt die Zahl der alpenquerenden Lastwagenfahrten wieder zu, während die im UKV transportierten Sendungen zurückgegangen sind. Die Einstellung der Rollenden Landstrasse Ende 2025 hat die Entwicklung verschärft. Die LITRA teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass sich die Produktionsbedingungen auf dem Nord-Süd-Korridor bis Ende des Jahrzehnts kaum verbessern dürften, und unterstützt den Verzicht auf jährlich sinkende Abgeltungen je Sendung und das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen per 1. Januar 2027. Den Zahlungsrahmen von 486 Millionen Franken für 2027 bis 2035 hält sie für vertretbar.

Zur Flexibilisierung nach Artikel 8 Absatz 2 GVVG empfiehlt die LITRA, nicht ausgeschöpfte Mittel eines Kalenderjahres ins Folgejahr zu übertragen und bei der Bemessung der ab 2030 abnehmenden Abgeltungen unberücksichtigt zu lassen.

Die Vorlage sei notwendig, aber nicht hinreichend. Entscheidend seien der Abbau struktureller Wettbewerbsnachteile der Schiene, der Erhalt der Verlagerungswirkung der LSVA, die Unterstellung von E-Lastwagen ab 2031 im Rahmen der SVAG-Revision sowie der Ausbau der NEAT-Zulaufstrecken im Ausland.