Moderate Anpassung des Trassenpreises im Schweizer Eisenbahnverkehr ab 2025

train rail during golden hour
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Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat beschlossen, den Trassenpreis im Schweizer Eisenbahnverkehr ab Anfang 2025 um 2,1 Prozent zu erhöhen. Diese Entscheidung folgt den gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung der Bahninfrastruktur, wie im Eisenbahngesetz festgelegt.

Der Trassenpreis ist das Entgelt, das Eisenbahnverkehrsunternehmen den Infrastrukturbetreibern für die Nutzung des Schienennetzes zahlen. Laut Gesetz muss dieser Preis die unmittelbaren Kosten decken, die ein Zug mit seiner Durchfahrt verursacht. Diese Grenzkosten werden alle vier Jahre vom BAV überprüft. Die aktuelle Überprüfung ergab, dass die Grenzkosten seit 2021 nicht mehr gedeckt werden, was die moderate Erhöhung des Trassenpreises notwendig macht.

Die Erhöhung um 2,1 Prozent führt zu jährlichen Mehrkosten von etwa 11 Millionen Franken im Fernverkehr, 8 Millionen Franken im Regionalverkehr und 6 Millionen Franken im Güterverkehr. Damit bleibt die Anpassung trotz der nötigen Kostendeckung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben moderat.

Der Trassenpreis deckt etwa ein Drittel der Gesamtkosten der Bahninfrastruktur. Den Rest finanziert der Bund über den Zahlungsrahmen für Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur. Dies unterstreicht die wichtige Rolle des Bundes bei der Unterstützung des Schienennetzes und der Sicherstellung eines effizienten und nachhaltigen Bahnverkehrs in der Schweiz.