Neue Verordnung für Krisenvorsorge im Verkehr: Effizienz und Koordination verbessert
Der Verkehr spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung von Krisensituationen. Angesichts der Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie und der Vorbereitung auf eine mögliche Strommangellage hat der Bundesrat am 19. Juni 2024 beschlossen, eine neue Verordnung zu schaffen. Diese tritt am 1. August 2024 in Kraft und zielt darauf ab, die Koordination der Akteure zu verbessern und den effizienten Einsatz aller Verkehrsträger zu gewährleisten.
Bisherige rechtliche Grundlagen für die Krisenvorsorge im Verkehr waren die Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (VKOVE) und die Verordnung über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen (VVTA). Erkenntnisse aus der Pandemie und den Vorbereitungen auf eine Strommangellage haben die Notwendigkeit einer gut koordinierten Krisenvorsorge im Verkehr unterstrichen. Der Bundesrat hat daher beschlossen, die beiden bestehenden Verordnungen zu einer neuen zusammenzuführen: Die Verordnung über die Koordination des Verkehrs in Ausnahmesituationen (VKOVA).
Diese neue Verordnung ermöglicht ein strukturiertes Krisenmanagement für alle Verkehrsbereiche. Neu einbezogen in die Krisenvorsorge werden neben dem öffentlichen Verkehr (öV), dem Schienengüterverkehr und dem Verkehr auf den Nationalstrassen auch der private Strassengüterverkehr und der Luftverkehr. Ziel ist es, im Falle einer Krise eine möglichst reibungslose und effiziente Mobilität sicherzustellen.
Durch die VKOVA wird die Schweiz besser vorbereitet sein, zukünftige Krisen zu bewältigen und die Mobilität aller Verkehrsträger optimal zu koordinieren.