Neue Vorschriften für Lieferwagen im Strassentransport: Bundesrat passt ARV 1 an

Der Bundesrat hat am 28. August 2024 Änderungen an der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV 1) beschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 unterliegen auch hauptberufliche Lieferwagenlenkende im grenzüberschreitenden gewerbsmässigen Gütertransport diesen Vorschriften.

Diese Anpassung ist eine Reaktion auf EU-Regelungen, die eine Angleichung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für Lieferwagenlenkende an die Vorschriften für Lastwagenfahrende verlangen. Der Bundesrat hat diese Änderungen mit Blick auf die Verkehrssicherheit und die Bedeutung des internationalen Strassenverkehrs übernommen. Innerhalb der Schweiz bleiben die Regelungen jedoch unverändert, da Lieferwagen in der Verkehrsunfallstatistik nicht auffällig sind.

Betroffen sind rund 1’200 Lieferwagen und maximal 3’200 Lenkerinnen und Lenker, die künftig mit einem intelligenten Fahrtschreiber ausgestattet sein müssen. Diese Massnahme folgt der Umsetzung einer Motion des Parlaments, die gleiche Bedingungen für alle gewerbsmässigen Strassentransporteure fordert.

Durch die Angleichung der Vorschriften will der Bundesrat für mehr Sicherheit im Strassenverkehr sorgen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Transportunternehmen im internationalen Verkehr sicherstellen.

Weitere Informationen und die vollständigen Dokumente zur Verordnungsanpassung finden sich auf der Webseite des Bundesrats. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft.