Neuerungen im Strassenverkehr 2025: Automatisiertes Fahren, Lärmregulierung und E-Bike-Anpassungen

Marissa Muller’s Solar powered eBike“ by Richard Masoner / Cyclelicious is licensed under CC BY-SA 2.0

Ab 2025 treten in der Schweiz bedeutende Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft. Der Fokus liegt auf der Zulassung des automatisierten Fahrens, aktualisierten Lärmregelungen und angepassten Vorschriften für Langsamverkehr.

Neue Lärmvorschriften ab 1. Januar 2025

Die Liste der vermeidbaren Geräusche wurde verschärft:

  • Knallgeräusche aus Auspuffanlagen sind explizit verboten. Verstösse können mit Bussen von bis zu 10’000 Franken geahndet werden.
  • Ordnungsbussen für das unnötige Laufenlassen des Motors steigen von 60 auf 80 Franken.

Gleichzeitig müssen ab diesem Datum alle neu zugelassenen Motorräder die strengen Euro-5+-Abgas- und Geräuschvorschriften erfüllen.

Automatisiertes Fahren ab 1. März 2025

Drei neue Einsatzmöglichkeiten für automatisierte Fahrzeuge werden zugelassen:

  1. Autobahnpilot: Auf Autobahnen dürfen Lenker:Innen einen Autobahnpiloten nutzen, der das Lenken übernimmt. Dennoch müssen sie bereit sein, bei Aufforderung wieder die Kontrolle zu übernehmen.
  2. Führerlose Fahrzeuge: Diese dürfen auf behördlich genehmigten Strecken eingesetzt werden und müssen aus einer Zentrale überwacht werden.
  3. Automatisiertes Parkieren: In ausgewiesenen Parkhäusern ist das Parkieren ohne Anwesenheit des Fahrenden erlaubt.

Bisher hat noch kein Fahrzeughersteller eine Zulassung für ein solches System beantragt. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) appelliert an Hersteller, die Potenziale dieser Technologien zügig zu erschliessen.

Anpassungen im Langsamverkehr ab 1. Juli 2025

Die technischen Anforderungen für E-Bikes werden angepasst:

  • Einführung der Kategorie schwere Elektro-Motorfahrräder mit einem Gesamtgewicht von bis zu 450 kg.
  • Neue Regelungen erweitern die Bedeutung der Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad». Dadurch können Velowege klarer genutzt und spezielle Parkflächen für Lastenvelos geschaffen werden.

Fahrausbildung: Fokus auf Assistenzsysteme

Ab Juli 2025 werden Kenntnisse zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen Teil der theoretischen und praktischen Führerprüfung.

Diese Neuerungen markieren einen weiteren Schritt in Richtung einer sichereren, leiseren und umweltfreundlicheren Mobilität in der Schweiz.