NS streicht Pauschale für Ersatzverkehr bei Streik

Die niederländische Bahngesellschaft NS vereinfacht ihre Regelung für Entschädigungen bei Streiks. Ab dem 4. September gilt bei einem Streik nur noch Geld zurück bei Verspätung. Die bisherige Möglichkeit, ohne Ein- und Auschecken pauschal bis zu 25 Euro pro Person und Tag für Ersatzverkehr zu beanspruchen, entfällt. Die Änderung tritt mit den neuen, heute veröffentlichten Beförderungsbedingungen in Kraft, noch vor dem angekündigten landesweiten öV-Streik gegen die Kabinettspolitik.
NS begründet den Schritt damit, dass die bisherige Regelung mit zwei parallelen Optionen aufwendig in der Kontrolle und anfällig für Missbrauch gewesen sei. Weil sich Ansprüche kaum überprüfen liessen, mussten Reisende teils monatelang auf die Auszahlung warten. Geld zurück bei Verspätung gehe weiterhin über die gesetzliche Pflicht hinaus, sei aber einfacher abzuwickeln.
Bei den Streiks im Juni 2025 gingen rund 180’000 Anträge für Ersatzverkehr ein, mit einem Gesamtwert von rund 4 Mio. Euro. Davon wurden rund 2.8 Mio. Euro ausbezahlt. Zusätzlich wurden über 30’000 Ansprüche über Geld zurück bei Verspätung im Wert von rund 335’000 Euro genehmigt.
Daneben passt NS die Hausregeln zu Gepäck auf Sitzplätzen an. Ein geplantes Verbot für Taschen auf Sitzen in den Beförderungsbedingungen entfällt nach Rückmeldungen von Fahrgastorganisationen im Konsultationsgremium LOCOV. Die Hausregeln halten neu fest, dass Sitzplätze für Reisende bestimmt sind und Handgepäck keinen Sitzplatz unnötig besetzt halten darf.
