Öffentliche Ausschreibung für den Schienenpersonenverkehr in der Region Auvergne-Rhône-Alpes

Die Region Auvergne-Rhône-Alpes hat eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von Verträgen für den Schienenpersonenverkehr (TER) angekündigt. Diese Ausschreibung betrifft die Dienstleistungen, die bislang von SNCF Voyageurs monopolistisch betrieben wurden und nun erstmalig der Konkurrenz ausgesetzt werden sollen. Hier sind die wichtigsten Details und Schritte, die potenziellen Betreibern bekannt sein sollten.

station concourse, double deck train, regional train @ Pixabay

Umfang und Struktur der Ausschreibung

Die Ausschreibung ist in fünf Betriebslose unterteilt, die verschiedene Schienenverkehrslinien und Regionen abdecken:

  1. Los Auvergne: Linien rund um Clermont-Ferrand, einschließlich Strecken nach Moulins, Nevers und Nîmes. Geplante Veröffentlichung der Ausschreibung 2024, Betriebsstart 2029.
  2. Los Chambéry und Grenoble: Linien zwischen Valence, Annecy, Romans-Die und Grenoble-Gap. Veröffentlichung 2024, Betriebsstart 2032/33.
  3. Los Langstrecken: Verbindungen wie Valence-Genf, Lyon-Grenoble, Lyon-Annecy und weitere. Veröffentlichung 2025, Betriebsstart 2033/34.
  4. Los Haute-Savoie und grenzüberschreitend: Leman Express und Verbindungen in der Region, einschließlich Bellegarde-St. Gervais. Veröffentlichung 2028, Betriebsstart 2034.
  5. Los Lyoner Schienennetz: Umfasst Linien wie Lyon-St. André le Gaz, Ambérieu-Lyon-St-Etienne und weitere. Veröffentlichung 2028, Betriebsstart 2034.

Ziele und Anforderungen

Die Ausschreibung zielt darauf ab, die Qualität und Kontinuität des öffentlichen Dienstes zu verbessern. Dazu gehören:

  • Wartung und Instandhaltung der Materialien und Anlagen
  • Betrieb von Remise-Standorten
  • Schnittstellenmanagement mit Infrastruktur- und Stationsbetreibern
  • Fahrgastbetreuung und -sicherheit
  • Betrugsbekämpfung und Ticketkontrollen
  • Marketing und Netzwerbung
  • Vertriebs- und Informationsdienste

Zeitplan und Verfahren

Die Ausschreibung erfolgt gemäß Artikel 5, Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der geplante Beginn der Verträge ist am 1. Januar 2029 mit einer Laufzeit von 120 Monaten (10 Jahre).