PostAuto: fedpol erlässt sieben Strafverfügungen im Subventionsbetrugsfall

Im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens wegen Verdachts auf Subventionsbetrug bei der PostAuto (Schweiz) AG hat fedpol sieben Strafverfügungen erlassen. Alle Beschuldigten haben gegen die zuvor ausgestellten Strafbescheide Einsprache erhoben.

Fünf Personen aus der ehemaligen Geschäftsleitung der PostAuto (Schweiz) AG wurden des mehrfachen Leistungsbetruges für schuldig befunden. Zusätzlich wurden je eine Person aus der ehemaligen Konzernleitung und aus dem Verwaltungsrat der Schweizerischen Post AG wegen Unterlassung der Verhinderung des Leistungsbetruges schuldig gesprochen. Die verhängten Strafen umfassen bedingte Geldstrafen zwischen 56’000 und 420’000 Franken sowie unbedingte Bussen zwischen 12’000 und 60’000 Franken.

Die Betroffenen haben nun die Möglichkeit, innert zehn Tagen ab Eröffnung der Strafverfügung die Beurteilung durch ein Strafgericht zu verlangen. Sollte dies geschehen, wird fedpol die Akten an die kantonale Staatsanwaltschaft übergeben, die dann das Verfahren weiterführen wird. In diesem Fall wird fedpol als Partei und nicht mehr als verfahrensleitende Behörde auftreten.

Derzeit ist keine der Strafverfügungen rechtskräftig, weshalb fedpol keine weiteren Auskünfte erteilt oder Fragen zur Sache beantwortet.

Diese Entwicklungen markieren einen wichtigen Schritt in der Aufarbeitung des Subventionsbetrugsskandals bei PostAuto und werfen ein Licht auf die Verantwortlichkeiten innerhalb der Führungsebenen. Der Ausgang der Gerichtsverfahren wird zeigen, welche Konsequenzen letztendlich gezogen werden und wie die betroffenen Personen zur Rechenschaft gezogen werden.