Postulat fordert verbindliche Angebotsplanung für Brüttener Tunnel

Bruettener tunnel
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Ständerat Benedikt Würth (Die Mitte) hat am 2. März 2026 ein Postulat eingereicht, das den Bundesrat beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen und den betroffenen Bahnen einen Bericht zur Angebotsplanung rund um den Brüttener Tunnel zu erstellen.

Der Brüttener Tunnel wurde im Ausbauschritt 2025 als Schlüsselprojekt definiert und ist seit Mitte Januar 2026 rechtskräftig. Die Inbetriebnahme ist im Zeitfenster 2035/2040 geplant. Der Tunnel soll Engpässe im Raum Zürich/Ostschweiz beheben.

Laut Postulat besteht dringender Abstimmungsbedarf zwischen dem Angebotskonzept 2035 und dem Angebotskonzept 2040. Ohne verbindliche Planung drohen Verzögerungen bei Angebotsausbauten, weil benötigtes Rollmaterial nicht rechtzeitig beschafft werden kann.

Das Postulat fordert konkret: zwei schnelle (A-Netz) und zwei langsamere (B-Netz) Verbindungen in Richtung Zürich als verbindliche Mindestkapazität, die bestmögliche Umsetzung des Vollknotens St. Gallen sowie eine zusätzliche stündliche Takttrasse für EC- und gegebenenfalls Railjetverkehr Richtung München und Wien.

Hintergrund ist auch der Bericht Weidmann, gemäss dem die Entwicklung der Achse Genf-St. Gallen als „schwerwiegende Pendenz“ zurückgestellt wurde. Das Postulat ist von fünf weiteren Ständeratsmitgliedern mitunterzeichnet und befindet sich im Stadium „Eingereicht“.