RailCom weitet Zuständigkeiten aus und fällt zwei Entscheide

Wie der Bundesrat berichtet, hat die Kommission für den Eisenbahnverkehr (RailCom) im Jahr 2025 zwei rechtskräftige Entscheide erlassen und per 01.01.2026 eine neue Zuständigkeit übernommen.
Im ersten Entscheid stellte die RailCom fest, dass die Betreiberin einer vom Bund mitfinanzierten Umschlagsanlage des kombinierten Verkehrs – Anlagen, in denen Güter zwischen verschiedenen Verkehrsträgern umgeladen werden – mit ihrem Rabattsystem gegen den Grundsatz des diskriminierungsfreien Zugangs verstossen hatte. Im zweiten Fall wies sie die Beschwerde eines Eisenbahnverkehrsunternehmens im Personenverkehr ab. Dieses hatte sich gegen eine Trassenzuteilung – also die Zuweisung von Fahrplankapazitäten – gewehrt, bei der entsprechende Trassen einem Gütertransportunternehmen zugeteilt worden waren. Die RailCom befand die Vergabe als rechtmässig.
Mit dem revidierten Gütertransportgesetz, das am 01.01.2026 in Kraft trat, ist die RailCom neu auch für den Zugang zur Hafeninfrastruktur der Schweizerischen Rheinhäfen zuständig. Die Häfen sind seither verpflichtet, diesen Zugang diskriminierungsfrei zu gewähren.
Im Bereich Infrastrukturdaten organisierte die RailCom 2025 eine Fachtagung und lancierte erste Use Cases. Im Rahmen der geplanten Nationalen Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) verantwortet sie den Anwendungsfall Verkehrsinfrastruktur mit Fokus Eisenbahn.
Quelle: https://www.railcom.admin.ch/de