Schweiz: Bundesrat bekennt sich zum Grundsatz “Angebot bestimmt Infrastruktur”

Der Bundesrat teilt den Planungsgrundsatz, dass das Angebot die Infrastruktur bestimmen soll. Das geht aus seiner Stellungnahme auf eine Interpellation von Nationalrat Jon Pult (SP) hervor. Pult hatte kritisiert, dass der im ETH-Gutachten “Verkehr ’45” gewählte Fokus auf die Infrastruktur wichtige Anschlussfragen offenlasse – etwa welches Angebot mit den priorisierten Ausbauten überhaupt gefahren werden könne.
Der Bundesrat unterscheidet in seiner Antwort drei Planungshorizonte. Bis etwa 2035 bestimme das Angebot die notwendigen Infrastrukturen einschliesslich Abstell- und Serviceanlagen. Für den Horizont bis 2045 würden auf Basis strategischer Angebotsziele sogenannte strategische Netzelemente beschlossen. Im Bahninfrastrukturfonds (BIF) sollen dafür finanzielle Mittel vorgesehen werden. Für die Zeit nach 2050 werde ein Zielbild STEP erarbeitet, das auf der Perspektive Bahn 2050 aufbaut und die künftige Struktur des Bahnangebots aufzeigt.
Eine Denkpause lehnt der Bundesrat ab. Bei weit fortgeschrittenen und finanzierbaren Projekten soll es keine Verzögerungen geben. Mit der Vernehmlassungsvorlage zur Botschaft 2027 will er jedoch prozessuale Anpassungen aufzeigen. Der Planungsgrundsatz werde bereits in dieser Botschaft angewendet.
Die Planungsregionen der Kantone und die Bahnunternehmen werden ab 2026 eng einbezogen. In einem ersten Schritt wird die Detailplanung des Fahrplanhorizonts 2035 in Angriff genommen.