Schweiz führt Pflicht für Assistenzsysteme in Neuwagen ab Juli 2024 ein

Mit einem neuen Regulierungsansatz verpflichtet die Schweiz ab dem 7. Juli 2024 alle neu zugelassenen Fahrzeuge zur Ausstattung mit bestimmten Fahrassistenzsystemen. Diese Maßnahme, die im Einklang mit ähnlichen EU-Richtlinien steht, zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit durch moderne Technologie zu verbessern. Die vorgeschriebenen Systeme, wie der adaptive Tempomat und der Notbremsassistent, sollen insbesondere das Risiko von Auffahrunfällen und Kollisionen reduzieren.
Diese Neuerung geht Hand in Hand mit der Einführung einer Fahrzeug-Blackbox, die wie ihr Pendant in der Luftfahrt, Daten zum Fahrverhalten und Einsatz der Assistenzsysteme bei Unfällen aufzeichnet. Obwohl Thomas Spillmann vom ASTRA die direkte Wirkung dieser Technologien auf die Verkehrssicherheit als schwer einschätzbar einstuft, erwartet man langfristig eine positive Entwicklung. Das Europäische Parlament verweist darauf, dass menschliches Versagen bei bis zu 95 % aller Verkehrsunfälle eine Rolle spielt. Die neuen Assistenzsysteme könnten daher entscheidend dazu beitragen, die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern, indem sie menschliche Fehler minimieren und die Sicherheit für alle Straßenteilnehmer erhöhen.